In turbulenten Zeiten wie diesen, in denen täglich neue Regelungen gelten und man von einer Informationswelle nahezu überschwemmt wird, kann man schnell einmal den Überblick verlieren. Darüber hinaus besteht im Internet eine nicht unerhebliche Gefahr der Falschinformation.
Wir haben für Sie daher die wichtigsten Regelungen soweit möglich direkt aus der Quelle, z.B. den jeweiligen Ministerien, die Sie erlassen haben, zusammengestellt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Leschnig & Coll. auch in diesen Zeiten in vollem Umfang zur Verfügung. Wir kümmern uns unter Nutzung verschiedener technischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb kürzester Zeit um Ihre individuellen Anfragen – sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer (m/w/d) oder Betriebsrat.
Infektionsschutzgesetz:
Entschädigungsanspruch gem. § 56 Infektionsschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und Vollzug des Ladenschlussgesetzes – Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
Allgemeinverfügung Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandamie
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf
Arbeitszeitregelungen
Befristete Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes – Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsruhe https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/regierung_unterfranken.pdf
Übersicht über Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
BLOG-Beitrag der Kanzlei Leschnig & Coll. vom 24.03.2020:
Hilfe für Familien – Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung
Kurzarbeit:
Gesetzesentwurf zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/178/1917893.pdf
Formular: Anzeige über Arbeitsausfall
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Formular: Antrag auf Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung (23.03.2020)
Siehe auch auf dem BLOG der Kanzlei Leschnig & Coll. vom 19.03.2020
(Sofort-) Hilfeleistungen für Unternehmen
Bundesregierung beschließt Hilfspaket für Wirtschaft
Bundesfinanzministerium: Corona-Schutzschild
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html
Soforthilfe Corona für gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Auf obiger Seite wird inzwischen auch das Verhältnis zwischen Bundes- und Landeshilfen erläutert und sie enthält den link zur Online-Antragsstellung. WICHTIG: Inzwischen ist eine Antragsstellung ausschließlich über diesen Link möglich.
Hier finden Sie die offizialle Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Wirus-Pandemie geschädigten Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe
KfW-Kredite
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Steuerstundungen
Coronavirus und Datenschutz
Stundung Sozialversicherungsbeiträge
Muster: Antrag auf Stundung von Sozialabgaben
Mitteilung des GKV vom 24.03.2020
Arbeitgeber-Nr. _______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Betrieb ist bei Ihrer Krankenkasse unter der Betriebsnummer ____________ erfasst.
Aufgrund der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen leiden wir unter erheblichen Einnahmeausfällen und sind leider nicht in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht zu begleichen.
Wir beantragen daher die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge gemäß § 76 SGB IV für März und April (und Mai) 2020 bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie keine fälligen Lastschriften vor (Beendigung des SEPA-Mandats). Zudem ersuche ich Sie, wie von der Bundesregierung vorgesehen, von der Erhebung von Zinsen und Säumniszuschlägen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Regierung plant Kurzarbeitergeld in Krisenzeiten
Nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion soll die Bundesregierung befristet bis zum 31.12.2021 Rechtsverordnungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, erlassen können, die den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern, Betriebe entlasten und Leiharbeitern den Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglichen. Den entsprechenden Gesetzentwurf (19/17893) begründen die Koalitionsfraktionen mit den durch die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus Covid19 ausgelösten konjunkturellen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft.
Im Einzelnen sieht die Gesetzesinitiative eine Änderung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch vor, die es durch eine Verordnung der Bundesregierung ermöglicht, dass nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Nach geltendem Recht sind die Voraussetzungen noch, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Weiter soll auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes ganz oder teilweise verzichtet werden können. Geplant ist auch, den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise zu erstatten.
Durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird die Möglichkeit für eine Verordnung durch die Bundesregierung geschaffen, damit Kurzarbeitergeld auch an Leiharbeitskräfte gezahlt werden kann. Voraussetzung für eine solche Verordnung ist eine krisenhafte Situation, die für Branchen oder Regionen übergreifend erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse und den Arbeitsmarkt hat.