Betriebsprüfung
Der frühe Gang zum Anwalt spart Geld und Nerven!
Prüfungen der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Fachaufsicht für Heime oder ambulante Pflegedienste bilden seit Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt. Dabei ist es ratsam, diese Prüfungen sorgfältig vorzubereiten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts, z.B. Statusprüfungen von freien Mitarbeitern oder Honorarkräften. Die Begleitung beginnt bereits bei Ankündigung einer Prüfung und endet erforderlichenfalls in einem sich anschließenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.
Aber auch Prüfungen der Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zählen zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt. Neben der fachgerechten Erstellung von Arbeitsverträgen und Überlassungsverträgen begleiten wir ebenfalls bei Prüfungen und anschließenden Verfahren.
Nach unserer Erfahrung ist aber die rechtlich saubere und praktikable Organisation des eigenen Betriebs ebenso wichtig wie die sorgfältige Vorbereitung auf eine Prüfung. Sprechen Sie uns an!