30.05.2022

Mandantenseminar Update Arbeitsrecht 2022 I

Schon seit Jahren ist es Tradition, dass das Rechtsanwälte-Team der Kanzlei Leschnig & Coll. zweimal im Jahr, jeweils im Frühjahr und Herbst interessierten Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei das Mandantenseminar „Update Arbeitsrecht“ anbietet.

Nachdem wir aufgrund des Pandemiegeschehens der letzten zwei Jahre dazu gezwungen waren, auf die Durchführung des Mandantenseminars in Form eines Webinars auszuweichen, haben wir uns besonders gefreut, dass wir fast 60 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Personalverantwortliche am 23.05.2022 erstmals wieder persönlich bei uns willkommen heißen konnten.

Im ersten Teil der Veranstaltung informierte Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Christiane Höge über die Neuerungen in der BAG Rechtsprechung zu Aufhebungsverträgen, insbesondere in Bezug auf das Gebot des fairen Verhandelns im Rahmen des Abschlusses. In diesem Zusammenhang ging Rechtsanwältin Dr. Höge auf die hierzu ergangenen Urteile verschiedener Landesarbeitsgerichte, insbesondere aber auf die Auffassung des BAG ein und gab nützliche Tipps für die Praxis. Der darauffolgende „Urlaubs“-Themenblock zum Verfall von Urlaub bei Langzeiterkrankten und Urlaubskürzung bei Kurzurlaub regte zu interessanten Diskussionen und Nachfragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an. Daneben wurden weitere praxisrelevante Themen der Rechtsprechung wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement, der Beginn der 2-Wochenfrist bei fristloser Kündigung und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte in der Wartezeit praxisnah aufbereitet.

Nach einer kurzen Pause und einem persönlichen Austausch, übernahm Fachanwalt für Arbeitsrecht Dominik Morstein den zweiten Teil der Veranstaltung und führte die Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch weitere ausgewählte Themen der aktuellen Rechtsprechung und Neuerungen in der Gesetzgebung.

Neben der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und den damit zusammenhängenden Problemfällen, ging er auf Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ein und gab wertvolle Umsetzungstipps für die Praxis. Daneben erörterte Rechtsanwalt Morstein Themen wie den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge, die aktuellen Entwicklungen im deutschen Arbeitsrecht zum sog. Stechuhr-Urteil des EuGH und ging auf die geplanten Neuerungen im Nachweisgesetz im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Arbeitsbedingungenrichtlinie ein und wies auf mögliche Probleme bei der Vertragsgestaltung hin. Im Weiteren ging er auf den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes ein, welcher in Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie aktuell durch die Bundesregierung vorgelegt wurde.

Nachdem „Corona“ in den letzten Mandantenseminaren immer noch einen thematischen Schwerpunkt dargestellt hatte, war in diesem Frühjahrs-Mandantenseminar ein deutlicher Rückgang an entsprechenden Themen zu spüren. Insoweit wurde durch Rechtsanwalt Morstein lediglich der neue Coronabonus in der Sozialwirtschaft sowie der weiterhin bestehende erleichterte Zugang zu Kurzarbeitergeld behandelt.

Im Nachgang erhielten die Teilnehmer per E-Mail die PowerPoint Präsentationen als Seminarunterlagen.

Über das positive Feedback zahlreicher Teilnehmer, freuen wir uns sehr und kündigen bereits an, dass auch im Herbst 2022 wieder ein Seminar „Update Arbeitsrecht“ stattfinden wird. Dieses wird am 17. Oktober 2022 von 14-17 Uhr als Webinar durchgeführt.

Wenn auch Sie Interesse haben, zu einem unserer zweimal jährlich stattfindenden Mandantenseminare „Update Arbeitsrecht“ eingeladen zu werden, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.