17.03.2022

83. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Stillstand ist bekanntermaßen Rückschritt. Daher sind wir, die Rechtsanwälte aus der Kanzlei Leschnig & Coll., stets darauf bedacht, uns in Sachen Rechtsprechung und Gesetzgebung auf dem aktuellen Stand zu halten, um in der Thematik des Arbeitsrechts, die dieser Tage noch schnell-lebiger ist als ohnehin gewohnt, unsere Mandanten immer aktuell beraten zu können.

Dazu gehört nicht nur, sich über die neueste Rechtsprechung und tagesaktuelle Gesetzgebung zu informieren, sondern auch, an sich bekannte Themen neu zu hinterfragen und mit interessierten Kollegen zu diskutieren und Praxiserfahrung auszutauschen.

Ein sehr geeigneter Anlass hierzu stellt immer die zweimal jährliche bundesweite Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV dar. Aufgrund der Coronalage fand diese am 11. und 12.03.2022 als Hybridveranstaltung statt. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben auch dieses Mal wieder daran teilgenommen.

Von namhaften Referenten sowohl aus der Rechtsanwaltszunft wie auch aus der Richterschaft wurden Themen wie das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die Einigungsstelle , aktuelles Befristungsrecht und der Auflösungsantrag in der Praxis nachvollziehbar und gespickt mit neuen Aspekten und Tipps für die Anwendungspraxis in Szene gesetzt. Auch die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung durften natürlich nicht fehlen.

Mit besonderer Qualität begeisterte der Vortrag der Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht Karin Spelge über den „Aufhebungsvertrag – Königsweg zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Tücken?“. Aus erster Hand erläuterte sie die sich nicht immer aus den Urteilsbegründungen ergebenden Gedankengänge und Hintergründe der äußerst praxisrelevanten Rechtsprechung des BAG der letzten Jahre bis hin zu einem brandneuen, noch nicht mit Gründen veröffentlichten Urteil vom 24.02.2022 (Wir berichteten in unserem Blog).

So fühlen wir uns weiterhin fachlich bestens gerüstet und freuen uns auf Ihre Fragen und Fälle.