Mandantenseminar: Update Arbeitsrecht II
Am 27.11.2020 veranstalteten wir das zweite Fortbildungsseminar in diesem Jahr für unsere Mandanten und aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie abermals als Webinar.
Noch in der Einladung an unsere Mandanten waren wir optimistisch, das Augenmerk im Gegensatz zu der ersten Veranstaltung nicht auf Corona legen zu müssen. Dadurch, dass sich die Situation um das Covid 19-Virus jedoch wieder geschärft hat und dies erhebliche Auswirkung auf das Arbeitsrecht hat, war ein Vorbeikommen an diesem Thema gänzlich unmöglich. In unserer täglichen Beratungspraxis sehen wir, wie groß der Bedarf an Hilfestellungen zu den sich täglich nahezu überschlagenden Ereignissen ist. Hieran wollen wir alle interessierten Mandanten teilhaben lassen.
Im ersten Teil informierte Fachanwalt für Arbeitsrecht Dominik Morstein folglich über „Arbeitsrechtliche Hotspots“ in der Corona-Pandemie. Die Verlängerung der Kurzarbeitregelungen, Urlaubsansprüche während Kurzarbeit sowie die Änderungen zu den Entschädigungsregelungen des Infektionsschutzgesetzes waren nur einige der taggenau aktualisierten Informationen, welche die Seminarteilnehmer präsentiert bekamen. Weiterhin wurden die Neuregelungen zur Krankschreibung sowie die Arbeitsschutzregeln zur Reduzierung von Infektionsrisiken vorgestellt und mit einem Ausblick auf die rechtlichen Aspekte der kommenden Coronaschutzimpfung abgerundet.
Weiterer Themenblock der ersten Seminarhälfte waren die DSGVO im Beschäftigungskontext sowie datenschutzrechtliche Baustellen in der betrieblichen Praxis. Nach einem kurzen Ausflug in den aktuellen Stand des Geschäftsgeheimnisgesetz sowie in aktuelle Rechtssprechung AGG-konformer Stellenbesetzung waren die ersten 75 Minuten wie im Fluge vergangen.
Nach einer kurzen Pause übernahm zur Abwechslung Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Christiane Höge das virtuelle Referentenpult, erklärte die kommenden 75 Minuten zur „coronafreien Zone“ und widmete sich anderen ausgesuchten aktuellen Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sie stellte zunächst die in der Praxis immer wieder problematische Frage nach einer „Verlängerung“ der Probezeit dar und zeigte verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf. An gesetzlichen Regelungen wurde über die Anpassung des Mindestlohns ab 2021 sowie die 4. Pflegearbietsbedingungenverordnung informiert.
Im Anschluss brachte die Referentin anhand ausgewählter Rechtsprechung verschiedener Landesarbeitsgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichts die Seminarteilnehmer auf den aktuellen Stand in Sachen Urlaubsrecht – ein Thema, das im Arbeitsrecht bereits seit dem 2017 sehr viele Veränderungen erfahren hat. Weitere Themen waren die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters und der höchst interessante Auskunftsanspruch des Arbeitsgebers über Jobvorschläge der Agentur für Arbeit, zu dem Urteile zu damit zusammenhängenden Fragestellungen nur eine Frage der Zeit sein dürften. Mit der Vorstellung der Urteile zum Austausch von Leiharbeitnehmern, Formalien bei der Arbeit mit dem Betriebsrat sowie dem Gebot fairen Verhandelns im Rahmen des Abschlusses von Aufhebungsverträgen war die verbleibende Zeit randvoll und abwechslungsreich ausgefüllt. Sämtliche Themen wurden mit – das wäre unser Anliegen – wertvollen Praxistipps für den Alltag der Seminarteilnehmer versehen.
Im Nachgang erhielten die Teilnehmer per Email die Powerpointpräsentationen als Seminarunterlagen.
Die Mandantenschulung Update Arbeitsrecht führen wir zweimal im Jahr durch. Auch wenn Dank der technischen Möglichkeiten in diesem Jahr die Seminare wenigstens nicht ausfallen mussten, bleibt doch unsere Hoffnung, alle interessierten Mandanten wieder persönlich bei unserem Update Arbeitsrecht I im Frühjahr 2021 begrüßen zu dürfen. Der persönliche Kontakt sowie die unmittelbare Diskussion und der Erfahrungsaustausch ist schließlich nicht zu ersetzen.
Sollten auch Sie Interesse an einer Teilnahme an unserem Seminar Update Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich gerne unter den angegebenen Kontaktdaten an uns. Wir würden uns freuen.