logo
  • Kanzlei
  • Kompetenzen
  • Blog
  • Leistungsspektrum
22.05.2020

Ausgezeichnete Arbeit – Leschnig & Coll. in der Top-Liste des Stern

In der am 20.05.2020 erschienenen aktuellen Ausgabe des Stern wurde unsere Kanzlei in die Top-Liste der besten Anwaltskanzleien in Deutschland aufgenommen.

Wir danken für das Vertrauen und freuen uns über diese Auszeichnung unserer Arbeit. Sie wird uns weiterer Ansporn für die Zukunft sein.

Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit
BAG, Urteil v. 08.12.2021 - 10 AZR 641/19
12.05.2022
BAG: Bestätigung der Regelung zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Mit dem Urteil vom 04.05.2022 (Az. 5 AZR 359/21) bestätigt das Bundesarbeitsgericht die nach deutschem materiellen und Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess.
06.05.2022
Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage?
BAG, Urteil vom 09.11.2021 - 1 AZR 206/10
14.04.2022
logo

Über uns

  • Kanzlei
  • Kompetenzen
  • Blog
  • Leistungsspektrum

Allgemeines

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Interaktion

  • Telefon:
    0931 730413-0
  • E-Mail: kanzlei@leschnig.de
© 2022 Leschnig & Coll.
Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.leschnig.de stimmen Sie unseren Datenschutzhinweisen zu.