24.03.2020

Hilfen für Familien – Verdienstausfall für Kinderbetreuung

Kinderbetreuung statt Lohnarbeit: Eltern waren bisher unter Umständen gezwungen, wegen der Kita- und Schulschließung unbezahlt Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Jetzt ist ein Ausgleich vom Staat geplant.

Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. Die Regelung ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Coronakrise, das am Montag vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Der Entschädigungsanspruch soll in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung, zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen realisieren könnten. Großeltern zählten nicht dazu. Die Entschädigungsregelung soll bis zum Ende des Jahres gelten. Die Auszahlung der Gelder soll über die Arbeitgeber erfolgen, die sie bei den zuständigen Landesbehörden beantragen müssen.

Keinen Anspruch auf Entschädigung sollen Erwerbstätige haben, die Kurzarbeitergeld bekommen oder die andere Möglichkeiten haben, „der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben“, zum Beispiel durch Abbau von Zeitguthaben.

Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen.