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09.10.2019
Fachartikel in der Zeitschrift „Altenheim“ 10/2019
Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Erkrankt ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses, ist die ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und auch wichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Bestehen auf Seiten des Arbeitgebers begründete Zweifel an dem tatsächlichen Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit, kann der in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthaltene Beweiswert erschüttert werden. Der aktuelle BLOG-Beitrag setzt sich mit dem BAG Urteil vom 28.06.2023 - Az. 5 AZR 335/22 auseinander und enthält zudem praktische Hinweise.
15.11.2023
"Freiwilliges" Weihnachtsgeld - wirklich freiwillig?
Verpflichtung zur Zahlung "freiwilligen" Weihnachtsgeldes - die betriebliche Übung BAG, Urteile vom 25.01.2023 - 10 AZR 109/22 und 116/22
03.11.2023
Entscheidungsbesprechung - Abrücken von der Schlussformel bei Änderung des zuvor erteilten Arbeitszeugnisses
Vor dem Bundesarbeitsgericht fand eine Zeugnisstreitigkeit ihr Ende. Mit seinem Urteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22 bestätigt und erweitert der Neunte Senat des BAG seine Rechtsprechung, wonach ein Arbeitgeber an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden ist.
13.10.2023
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