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19.12.2018

Recht im Gesundheitswesen

Diese Querschnittsmaterie erstreckt sich nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auch Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, vor allem dem Recht der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherung. Weiter gehören hierzu Kassenzulassung, Honorierung der Behandlungsleistungen von Vertragsärzten oder Vertragszahnärzten, und das Berufsrecht der Heilberufe.

Bei Ärzten geht es zudem häufig um Fragen zu ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, dem ärztlichen Gesellschaftsrecht, also beispielsweise dem Recht der Praxisübertragung und des Praxisverkaufs. Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden.

Seit Jahren haben wir uns zudem auf die Beratung und Begleitung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen spezialisiert. Nicht nur bei Zulassungsproblemen beraten und vertreten wir unsere Mandanten, sondern auch in allen Fragen des Leistungsrechts, der Qualitätsprüfung und den Prüfungen durch die FQA. Wir stehen aber auch Versicherten, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zur Seite, um ihre Ansprüche gegenüber den Kranken- und Pflegekassen durchzusetzen.