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19.12.2018

Arbeitsrecht

Da wir regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beraten und vertreten, können wir uns in beide Seiten sehr gut hineinversetzen.

Arbeitgeber:

Als Arbeitgeber haben Sie eine Fülle gesetzlicher und aufsichtlicher Bestimmungen zu beachten. Ständige Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sind zu beachten.

Eine kontinuierliche Begleitung in arbeitsrechtlichen Fragen ist daher zur Vorbeugung von rechtlichen Auseinandersetzungen sinnvoll. Unser erfahrenes Team bewahrt Sie vor rechtlichen Fallstricken und kennt sich auch hinsichtlich der Besonderheiten Selbstständiger wie auch kirchlicher und kommunaler Arbeitgeber bestens aus.

Arbeitnehmer:

Wir bringen für Sie die Schutzfunktionen des Arbeitsrechts zur Geltung und nutzen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Häufig gelingt uns mit fundierter Argumentation eine außergerichtliche Einigung. Bei Bedarf betreiben wir aber auch die konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Auch die gewählten oder organisierten Interessenvertreter der Arbeitnehmer haben verschiedene gesetzliche Aufgaben und Beteiligungsrechte. Bei deren Wahrnehmung unterstützen wir Sie gerne.

Seminare und Vorträge:

Sind Sie an Stunden- oder Tagesseminaren oder an Inhouse- oder externen Schulungen interessiert, sprechen Sie uns gerne an. Sie können jedes arbeitsrechtliche Thema wählen. Die Inhalte präsentieren wir aktuell und praxisnah.